Reisebedingungen

Sehr geehrter Reisegast,
wir freuen uns, Sie begrüßen zu können und danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben Ihren Urlaub sorgfältig geplant und alle Voraussetzungen für Ihre Erholung geschaffen. Hierzu gehören auch unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, die Bestandteile des mit uns geschlossenen Reisevertrages sind. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen von ah-reisen an, welche die Vorschriften des Reisevertragsrechts in dem §§ 651 a bis m BGB ergänzen.


1. Anmeldung
1.1 Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Prospekten genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich für zwei Wochen an. Der Reisevertrag kommt mit Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung unter der Bedingung zustande, dass Sie unseren Reisebedingungen nicht widersprechen. Verbände treten nur als unsere Vermittler auf.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Besteller wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Vertragsangebot, an das wir 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.

2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung sind 20 % des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist auf Anforderung  späterstens  30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Abweichungen sind bei einzelnen Gruppereisen möglich.
Die Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung rechtzeitig ca. 14 Tage vor Reisebeginn zugesandt.
2.2 Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag und Schadenersatz In Höhe der pauschalen Rücktrittsgebühren nach 7.1.


3. Unsere Leistungen
3.1 Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Prospekts des Reisezeitraums sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Unsere Prospektangaben sind bindend, es sei denn wir haben uns im Prospekt vorbehalten, aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben ein schließlich der Preise zu erklären. Andere Hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind für uns nicht verbindlich. Dies gilt insbesondere für Beförderungen mit Bus, Bahn oder Flug, wenn hierfür ein besonderer Beförderungsausweis ausgestellt ist. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
3.3 Leistungen von Ärzten sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt wie Krieg, Terroranschläge, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Havarien oder behördliche Anordnungen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag allein nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschrift über Kündigung wegen höherer Gewalt kündigen. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und vom Reisenden zu tragen. Übrige Mehrkosten fallen dem Reisenden zu.

5. Mindestteilnehmerzahl
Wir können bis zum 28. Tag vor Reisebeginn die Reise absagen, wenn die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie können dann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht uns gegenüber unverzüglich nach Zugang der Absageerklärung geltend zu machen. Macht der Reisende von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, erhalten Sie den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Gegen einen Aufpreis, den der Kunde akzeptieren kann, können wir die Reise trotzdem durchführen.

6. Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben her beigefügt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Liegt zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördliche Abgaben wie Flughafen- oder Hafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preisänderung Ist nur in dem Verhältnis möglich, wie sich nach Vertragsschluss geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Wir sind verpflichtet, bis zum 21. Tag vor dem Abreisetermin über eine beabsichtigte Preisänderung zu informieren. Eine Preisänderung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
6.3 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

7. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts können wir folgende pauschalierte Entschädigung pro Person vom Gesamtreisepreis verlangen: Gruppenreisen: bis 60 Tage vor Reisebeginn 5 % /bis 45. Tag vor Reisebeginn 30 %/ bis 31. Tag vor Reisebeginn 60 % /bis 6. Tag vor  Reisebeginn 80 %/bis Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %. 
Seereisen:  5 % bis 91 Tage vor Reisebeginn 10 %/ bis 48. Tag vor Reisebeginn 30 % /bis 31. Tag vor Reisebeginn 60 % /bis 22. Tag vor Reisebeginn 80 % bis 6. Tag vor  Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 %. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Eine zusätzlich abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen zum Teil oder ganz  übernehmen. Sollten Sie bei ah-reisen eine Versicherung abgeschlossen haben werde diese Kosten nicht erstattet, und sind auch bereits in den aufgeführten Stornokosten nicht mit enthalten . 
7.2 Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Kunden liegt wie Krankheit, so sind wir verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung.

8. Kündigung durch den Reiseveranstalter ah-reisen 
8.1 Wir können ohne Kündigungstrist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Reisende die Durchführung der Reise auch nach Abmahnung des Reiseveranstalters oder seiner Leistungsträger erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, nach der Entscheidung des Kapitäns oder Schiffsarztes wegen Krankheit, Gebrechen oder aus vergleichbaren Gründen reiseunfähig ist, auf eine Betreuung angewiesen ist und er ohne diese reist oder Insoweit aufgrund falscher Angabengebucht hat oder zum Reiseantritt unpünktlich erscheint.
8.2 In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen jedoch den Wert ersparter Aufwendungen oder aus anderweitiger Verwendung einschließlich solcher Beträge, welche uns von Leistungsträgem gut gebracht werden. Mögliche Mehrkosten der Rückreise trägt der Reisende Im Übrigen bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.

9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts. 9.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann wie die Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montreal zur Vereinheitlichung des Luftverkehrs oder das Seerecht, gelten auch zu unseren Gunsten.
9.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von €4.100,– vereinbart. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschrankt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall und Reisegepäckversicherung abzudecken.

10. Besonderheiten der Schifffahrt
10.1 Fahrpläne können aufgrund von Wetterverhältnissen, Anordnungen von Behörden oder von uns nicht zu vertretenden Gründen geändert werden. Wir können nicht garantieren, dass bei Fahrgebieten mit extremen Wetterverhältnissen oder behördliche Anordnungen einzelne Häfen fahrplanmäßig angelaufen werden oder die Hafenfolge eingehalten wird. Kommt das Schiff in Quarantäne, hat der Kunde selbst die Kosten seines Unterhalt zu tragen. Ist der Kunde an Bord und wird er dort verpflegt, hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
10.2 Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten.
10.3 Die Reederei ist berechtigt, mit dem Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten ohne dass Ansprüche des Kunden entstehen.

11. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
11.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns oder der Reiseleitung anzuzeigen.
11.2 Der Reisende ist gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. 
11.3 Der Reisende kann bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt wird Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
11.4 Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese nicht erreichen können, so hat der Kunde sich direkt an  ah reisen,   zu wenden.
11.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise nur an unserem Sitz 87487 Wiggensbach (ah-reisen)
geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns als Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die dem Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
11.6 Eine Abtretung von Ansprüchen aus Anlass der Reise an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reisenden durch Dritte in eigenem Namen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visaerfordernisse für deutsche Staatsbürger einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informations-
diensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
12.3 Für die Beschaffung der Reisedokumente ist grundsätzlich der Kunde alleine verantwortlich, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung dieser Reisedokumente verpflichtet haben. Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

13. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Erfüllungsort u. ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist unser Firmensitz. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Für Klagen des Reiseveranstalters bzw.  Reiseorganisator ah - reisen, Hochenauer ist soweit gesetzlich zulässig unser Firmensitz in 87487 Wiggensbach maßgebend.